Reifeprüfung

VWA
Schriftlich
Mündlich

Die drei Säulen der Reifeprüfung

 

 

Voraussetzungen für die Zulassung zur Reifeprüfung

→ Das Jahreszeugnis der 8. Klasse darf kein Nicht genügend aufweisen.

o 1 Nicht genügend im Jahreszeugnis der 8.Klasse:
   Schüler mit einem Nicht genügend sind berechtigt, vor den Klausurarbeiten im Haupttermin (HT)
   eine Wiederholungsprüfung in dem negativ beurteilten Gegenstand 
abzulegen.
   Wird die Wiederholungsprüfung positiv beurteilt, ist der Schüler berechtigt, zu den schriftlichen
   
Klausurarbeiten und in der Folge zu den mündlichen Prüfungen anzutreten.
   Ist die Note negativ, muss die 
WH-Prüfung im Herbst vor den Klausurarbeiten im 1. Nebentermin
   wiederholt werden.

o 2 Nicht genügend im Jahreszeugnis der 8.Klasse:
   Schüler, die in der 8. Klasse zwei NG haben, sind erst nach positiver Ablegung beider WH-Prüfungen
   im Herbst zum Antreten zu den Klausurarbeiten im 1. Nebentermin 
berechtigt. 

o Mehr als 2 Nicht genügend im Jahreszeugnis der 8. Klasse:
   Das Schuljahr muss wiederholt werden.