
Hausordnung
Hausordnung
In unserem Schulhaus bewegen sich täglich mehr als vierhundert Schüler und fünfzig Lehrer. Rücksicht aufeinander und Verantwortung und Ordnung im Haus sind unbedingt notwendig. Nur unter dieser Voraussetzung kann unsere Schule ein angenehmer Ort zum Leben und Lernen werden. Höflichkeit und Pünktlichkeit erachten wir für besonders wichtig.
Einlass- Auf dem Weg zur Schule dürfen die Schüler nur den abgezäunten Gehweg neben dem Postareal sowie den Gehsteig auf der Zufahrtsstraße benützen. Die Schüler betreten und verlassen die Schule ausschließ- lich durch den Eingang zur Garderobe im Tiefparterre. Die Schuhe sind am Eingang zu säubern.
- Jeder Schüler bekommt einen Garderobekasten für die Dauer eines Schuljahres zugewiesen. Jeder Schüler besorgt sich ein passendes Vorhängeschloss und ist für das Absperren seines Kastens selber verantwortlich. Der Garderobekasten ist am Ende des Schuljahres sauber ausgeräumt und unversperrt zu hinterlassen.
- Die Schüler haben die Garderobe nach dem Schuhwechsel und der Ablage der Mäntel und Jacken sofort zu verlassen. Während der Unterrichtszeit ist der Aufenthalt in der Garderobe verboten.
- Die Schüler kommen pünktlich, aber nicht vor 7.30 Uhr, in die Schule. Früheres Kommen ist nur den Fahrschülern erlaubt.
- Das Parterre, der erste und der zweite Stock dürfen nur in Hausschuhen betreten werden.
Bis 7.30 Uhr ist der Aufenthalt nur im Parterre erlaubt.
Unterricht- Falls eine Klasse fünf Minuten nach dem Läuten noch ohne Lehrer ist, haben die Klassensprecher dies unverzüglich in der Direktion zu melden.
- Es ist unbedingt darauf zu achten, dass während der Unterrichtszeit im Haus Ruhe herrscht. Schüler, die keinen Unterricht haben, dürfen sich nicht im Garderobenbereich, ersten oder zweiten Stock aufhalten.
- Das Betreten unbenützter fremder Klassenräume ist verboten.
- Das Verlassen des Schulhauses während der Unterrichtszeit ist allen Schülern streng untersagt.
Handyregelung
Das Handy ist während des Unterrichts auszuschalten.
Prinzipiell soll die Benützung der Mobiletelefone in der Schule für alle Schülerinnen und Schüler ab Betreten bis zum Verlassen des Schulgebäudes geregelt werden.
Ziel ist es, den Konsum durch sogenannte handyfreie Zonen einzuschränken. Diese Zonen befinden sich im Foyer, auf der Terrasse und in den Gängen. Diese Zonen gelten für alle Schülerinnen und Schüler gleich, ohne Altersdifferenzierung. Lediglich in der Zeit bis 7:30 Uhr und ab 12:20 Uhr kann im Foyer das Handy benutzt werden. Dabei ist auch festzuhalten, dass es abgesehen von den handyfreien Zonen, eine getrennte Regelung für die Unterstufe und die Oberstufe geben soll.
1. OBERSTUFE
Die Mobiltelefone der Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler sind während des Unterrichts ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren. Die Benützung während des Unterrichts ist nur auf ausdrückliche Anweisung durch die Lehrpersonen erlaubt.
In den Pausen dürfen die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe ihre Handys an sich nehmen und benutzen, allerdings nur im Klassenzimmer – die Gänge sind Teil der handyfreien Zone.
2. UNTERSTUFE
Die Mobiltelefone der Schülerinnen und Schüler der Unterstufe müssen ab Betreten des Schulgebäudes ausgeschaltet in der Schultasche verstaut bleiben. Die Benützung während des Unterrichts ist nur auf ausdrückliche Anweisung durch die Lehrpersonen erlaubt.
Auch in den Pausen bleiben die Handys ausgeschaltet in den Schultaschen.
3 KONSEQUENZEN
Die Konsequenzen für Nichteinhaltung der Handyregelung sind für alle Schülerinnen und Schüler gleich: Bei Verstößen werden die Handys der Betroffenen von den Lehrpersonen abgenommen, mit dem Namen (Post it) versehen und im Konferenzzimmer in einem verschließbaren Schrank verwahrt. Vor der Abgabe müssen die Mobiltelefone von den betroffenen Schülerinnen bzw. Schülern selbstständig abgeschaltet werden.
Die Verstöße können ebenfalls in die Verhaltensnote miteinfließen.
Pausen- Das Ballspiel, das Laufen in den Pausenhallen und auf den Treppen sowie das Rutschen auf dem Treppengeländer sind untersagt, ebenso das Besteigen der Lichtschachtgeländer im zweiten Stock.
- Schüler der Unterstufe dürfen sich während der Pausen nicht in fremden Klassen aufhalten.
- Nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Stühle auf die Tische zu stellen, das Licht ist zu löschen, alle Fenster sind zu schließen.
- Nach dem Unterricht haben die Schüler das Schulhaus unverzüglich zu verlassen.
- Schüler, die ihre Mittagspause in der Schule verbringen müssen, dürfen sich nur im Parterre aufhalten. Da in diesem Bereich keine Aufsicht vorgesehen ist, erfolgt diese Erlaubnis jedoch auf Haftung und Gefahr der Eltern, gemäß § 2 der Verordnung 373 des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst die Schulordnung betreffend.
- Die Schüler sind verpflichtet, sich an die Regeln der Mülltrennung zu halten.
- Das Licht in den Klassen ist auszuschalten, wenn es nicht benötigt wird.
- Die Fenster dürfen nur in den Unterrichtsstunden geöffnet, in den Pausen jedoch nur gekippt werden.
- Das Besteigen der Lichtkuppeln und der Geländer auf der Terrasse ist streng verboten.
- Die Schule haftet nicht für Wertsachen oder Geldbeträge.
- Fundgegenstände sind beim Schulwart abzugeben.
- Das Anbringen von Anschlägen muss in den Klassen vom Klassenvorstand, im Schulhaus vom Direktor genehmigt werden.
- Das Betreten der Turnsäle und des Turnplatzes ist nur während der Turnstunden und unter Aufsicht des Turnlehrers gestattet.
- Das Rauchen ist allen Personen auf dem gesamten Schulgelände verboten.
- Wer etwas beschädigt, hat dies unverzüglich dem Klassenvorstand zu melden.
- Anordnungen des Schulwarts die Hausordnung betreffend sind von den Schülern zu befolgen.
Die Schulgemeinschaft des BUNDESREALGYMNASIUMS Imst